Wichtig, damit alles glatt geht!


Baustellenanforderungen

Einwandfreie Ergebnisse sind von einwandfreien Vorleistungen bei der Betonlieferung, dem Einbau und der Baustellenausstattung abhängig. Deshalb müssen gewisse Voraussetzungen bauseits gewährleistet sein!


Betonbeschaffenheit

  • Frischbeton C 30/37 nach DIN 1045. W/Z-Wert oberhalb 0,50 (bei Hartstoffeinstreuung oberhalb 0,55). Weisen Sie Ihren Betonlieferanten ausdrücklich darauf hin, dass der Beton geglättet werden soll.

  • Der maschinell zu glättende Beton darf kein LP-Mittel enthalten. Betonglätten bzw. der Einsatz von Luftporenbildnern (LP-Mittel) schließen sich gegenseitig aus (Gefahr von Blasen- bzw. Hohlraumbildung, Abplatzungen). Beim Einsatz von LP-Mitteln stellt uns der Auftraggeber von diesen Risiken frei.

    Erläuterung
    Aus unserer langjährigen Glätterfahrung wissen wir, dass es zu Komplikationen beim maschinellen Glätten von LP-Beton kommen kann. Wenn genau bei Ihnen der geglättete LP-Beton abplatzt, dann ist es für sie kein Trost, wenn diese Abplatzungen auf anderen Baustellen nicht aufgetreten sind. Sie müssen dann mit Sanierungskosten rechnen, die leicht in der Größenordnung von 50,- €/qm liegen können. Uns ist unklar, ob Sie diese Risiken an den Architekten bzw. Bauherren weitergeben können. Auf jeden Fall sollten Sie mit denen darüber sprechen.

    Wenn Sie einem im Freien genutzten Boden keinen Luftporenbildner beifügen und diesen Boden durch uns glätten lassen, dann ist dieser Beton in der Oberfläche so nachverdichtet, dass im Winter kaum Wasser eindringen kann, folglich auch nicht gefrieren und deshalb kaum zu Abplatzungen führen kann, wobei wir Ihnen dieses natürlich nicht garantieren können.

    Der Bundesverband der deutschen Zementindustrie und der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein e.V., mit denen wir über dieses Thema Kontakte hatten, kennen das Problem und sagen ebenfalls, dass LP-Betone nicht maschinell geglättet werden sollten (es sei denn, unser Auftraggeber stellt uns von den Risiken frei).

  • Keine Fließmittel mit PCE (Polycarboxylatether) bei Glättbeton (Gefahr einer obenliegenden Sinterschicht („Elefantenhaut“), die später abplatzen kann). Zusatzmittel auf Lignin-, Naphtalin- oder Melaminsulfonatbasis sind zulässig.

    Erläuterung
    PCE-Betonzusatzmittel werden heutzutage den allermeisten Betonen zugegeben mit dem Ziel, Anmachwasser einzusparen und trotzdem einen verarbeitbaren Beton zu erzielen. Dieses Ziel könnte man aber durch Zugabe von Zusatzmitteln auf der Grundlage von Lignin, Naphtalin oder Melaminsulfonat ebenfalls erreichen.

    Durch Einsparung von Wasser (bzw. durch möglichst wenig Wasser im Verhältnis zur Zementmenge = niedriger W/Z-Wert) kann die Betonfestigkeit erhöht werden.

    PCE-Betonzusatzmittel bewirken, dass der Beton von oben her abbindet. In dem Abbindestadium, in dem der maschinelle Glättvorgang begonnen werden sollte, ist der Beton darunter noch puddingweich. Dies bedeutet, dass er mit den schweren Betonglättmaschinen in diesem Stadium nicht bearbeitet werden kann, weil dadurch die Ebenflächigkeit massiv beeinträchtigt wäre. Ist ein PCE-Beton schon zu großen Teilen eingebaut, wenn der Betonglätter auf der Baustelle erscheint, ist es nicht mehr möglich den PCE-Beton durch einen Beton mit anderen Zusatzmitteln zu ersetzen. Der Glätter wird deshalb – ohne juristische Zwischenabnahme der Vorleistung – versuchen den Beton glatt zu bekommen ohne die Ebenflächigkeit massiv zu beeinträchtigen. Dies ist nur dadurch möglich, dass er so lange wartet bis der PCE-Beton auch von unten her so weit abgebunden und hart ist, dass er mit den Betonglättmaschinen befahren werden kann. In diesem Abbindestadium ist die Oberfläche aber nicht mehr glättfähig ohne zusätzliche Wässerung. Dadurch wird natürlich die Oberflächenfestigkeit zwangsweise verschlechtert.

    Der Auftraggeber steht also bei der Betonbestellung vor einer Alternativentscheidung: „Will ich die Festigkeit durch PCE oder will ich die maschinelle Glättung“. Beides gleichzeitig erscheint unmöglich – es sei denn, das PCE-Zusatzmittel wird durch eines der oben angeführten Zusatzmittel ersetzt.

  • Beim Glättbeton sollten erforderlichenfalls passende Fließmittel auf der Baustelle zugegeben werden, um das nötige Ausbreitmaß zu erzielen und die gewünschte Festigkeit des Betons beizubehalten. Betonverflüssiger anstelle des Fließmittels sind grundsätzlich nicht empfehlenswert, weil diese auch Abbindeverzögerer enthalten, die für das Glätten nicht hilfreich sind.


Betonieranforderungen

  • Es muss ein stabiler Untergrund bauseits gewährleistet werden.

  • Grundsätzlich (auch wenn der Betoneinbau durch uns erfolgt) sind Betonpumpe, Betonlieferung, Bewehrung und Schalungsarbeiten bauseits zu stellen. Bauseits muss für fachgerechte Feldeinteilung gesorgt werden.

  • Sofern nicht anders vereinbart, müssen angrenzende Bauteile bauseits mit Folie vor Betonspritzern geschützt sowie mit Randdämmstreifen versehen sein.

  • Es ist darauf zu achten, dass Winkelschienen, Türzargen, Gullis, Aussparungen, vorhandener Boden u.ä. auf der Fertighöhe des Betonbodens liegen. Die Fußbodenarmierung darf nicht an der Oberfläche herausragen. Erfolgt der Einbau durch uns, so haben wir die Freiheit, ggf. die Betonhöhe den vorhandenen Einbauteilen anzupassen.

  • Möglichst gleichmäßiger, steifer, höhengerechter, ebenflächiger „nass in nass“ Betoneinbau auf Fertighöhe.

  • Anfang und Ende der betonierten Fläche muss mit unseren Glättgeräten erreichbar sein. Bauseits sind die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen (z.B. Gerätetransport mit Baukran, Betoneinbau im Torbereich beginnen). Wir setzen voraus, dass die Betonierleistung pro Tag an einem Stück durchgehend geglättet werden kann.

  • Wir empfehlen den bauseitigen Einbau einer ebenflächigen Winkelschiene direkt unter Sektional- oder Rolltoren.

  • Im Falle von Abgrenzungen durch Türen, Bewehrungen, Höhenversätzen usw. sprechen Sie uns bitte bei der Terminabstimmung besonders darauf an.


Baustellenausstattung

  • Aufgrund des Witterungsrisikos empfiehlt sich nach Möglichkeit eine dicht überdachte und witterungsgeschützte Arbeitsfläche. Das Witterungsrisiko trägt der Auftraggeber.

  • Während der gesamten Arbeitszeit, auch nachts, muss bauseits Strom (220V) und Wasser (vorzugsweise mit Wasserschlauch) kostenlos zur Verfügung stehen.

  • Der Gerätetransport (Maschinen bis ca. 400kg) muss bauseits jederzeit gewährleistet sein (z.B. durch Baukran, Radlader, Gabelstapler o.ä.).

  • Bei Glättarbeiten in geschlossenen Räumen muss bauseits (z.B. über Gerätemietparks) eine Abluftabsaugung organisiert werden.

  • Die Glättfläche muss gefahrlos zugänglich sein und muss ggf. abgesichert werden.


Nachtarbeitsgenehmigung

  • Liegt die Baustelle in einem Wohngebiet, ist bauseits wegen der nächtlichen Lärmbelästigung eine Nachtarbeitsgenehmigung einzuholen.